Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert die von der Bundesregierung geplante Einführung des „Bau-Turbos“ als unsozial, unökologisch und beteiligungsfeindlich
Mit dem § 246e BauGB soll nach Auskunft der Bauministerin Klara Geywitz der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt werden, indem er weitreichende Abweichungen von bestehenden Vorschriften ermöglicht. Beispielsweise muss kein gesonderter Bebauungsplan mehr vorgelegt werden. Bislang mussten Kommunen solchen Vorhaben zustimmen.
Der Bau-Turbo soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis Ende 2027 gelten.
Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen wie der Paritätische Gesamtverband, Mieter- und Wohnungslosenvereine, die Deutsche Umwelthilfe und Naturschutzvereine sowie die Bundesarchitektenkammer oder Architects for Future fordern die Streichung des Paragraphen mit folgenden Gründen:
- Der „Bau-Turbo” führe nicht zu bezahlbarem Wohnraum. Es seien keine klaren sozialen Vorgaben enthalten, vielmehr würde es einfacher, bestehende Mieterschutz-Regelungen zu umgehen.
- Bodenspekulationen würden begünstigt, indem der Wettbewerb um Baurechte und Bauland verschärft würde. Damit würden Fehlentwicklungen in der Bodenpolitik zementiert und soziale Ungerechtigkeiten verschärft.
- Der Schutz von wertvollen Grün- und Agrarflächen würde geschwächt. Dies widerspreche dem Ziel der Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Novelle zur Förderung einer klimafreundlichen und klimaangepassten Stadtentwicklung.
- Der „Bau-Turbo” greife die demokratische Planungskultur an. Ohne Beteiligung werde die Last, komplexe Interessenkonflikte zu lösen auf die Genehmigungsbehörden verlagert, die weder Kapazitäten noch die nötigen Instrumente dafür haben.
- Das nachträgliche und intransparente Einfügen des Paragraphen in den Kabinettsbeschluss ohne Möglichkeit zur Stellungnahme wird bedenklich gesehen.
Hier geht es zum Forderungspapier der Verbände „Nein zu diesem „Bau-Turbo“ § 246e BauGB – Ja zu sozialer und nachhaltiger Stadtentwicklung”
Hier geht es zur Fachinformation des Paritätische Gesamtverbands