Der geplante „Bau-Turbo“ ist unso­zial, unöko­lo­gisch und beteiligungsfeindlich

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Verschiedene Mieter-, Umwelt-, Architekten- und Sozialverbände fordern die Streichung des § 246e BauGB

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Zivil­ge­sell­schaft­li­ches Bündnis kriti­siert die von der Bundes­re­gie­rung geplante Einfüh­rung des „Bau-Turbos“ als unso­zial, unöko­lo­gisch und beteiligungsfeindlich

Mit dem § 246e BauGB soll nach Auskunft der Baumi­nis­terin Klara Geywitz der Wohnungsbau in ange­spannten Wohnungs­märkten verein­facht und beschleu­nigt werden, indem er weit­rei­chende Abwei­chungen von bestehenden Vorschriften ermög­licht. Beispiels­weise muss kein geson­derter Bebau­ungs­plan mehr vorge­legt werden. Bislang mussten Kommunen solchen Vorhaben zustimmen.

Der Bau-Turbo soll in Gebieten mit ange­spanntem Wohnungs­markt bis Ende 2027 gelten.

Verschie­dene zivil­ge­sell­schaft­liche Orga­ni­sa­tionen wie der Pari­tä­ti­sche Gesamt­ver­band, Mieter- und Wohnungs­lo­sen­ver­eine, die Deut­sche Umwelt­hilfe und Natur­schutz­ver­eine sowie die Bundes­ar­chi­tek­ten­kammer oder Archi­tects for Future fordern die Strei­chung des Para­gra­phen mit folgenden Gründen:

  • Der „Bau-Turbo” führe nicht zu bezahl­barem Wohn­raum. Es seien keine klaren sozialen Vorgaben enthalten, viel­mehr würde es einfa­cher, bestehende Mieter­schutz-Rege­lungen zu umgehen.
  • Boden­spe­ku­la­tionen würden begüns­tigt, indem der Wett­be­werb um Baurechte und Bauland verschärft würde. Damit würden Fehl­ent­wick­lungen in der Boden­po­litik zemen­tiert und soziale Unge­rech­tig­keiten verschärft.
  • Der Schutz von wert­vollen Grün- und Agrar­flä­chen würde geschwächt. Dies wider­spreche dem Ziel der Redu­zie­rung des Flächen­ver­brauchs und der Novelle zur Förde­rung einer klima­freund­li­chen und klima­an­ge­passten Stadtentwicklung.
  • Der „Bau-Turbo” greife die demo­kra­ti­sche Planungs­kultur an. Ohne Betei­li­gung werde die Last, komplexe Inter­es­sen­kon­flikte zu lösen auf die Geneh­mi­gungs­be­hörden verla­gert, die weder Kapa­zi­täten noch die nötigen Instru­mente dafür haben.
  • Das nach­träg­liche und intrans­pa­rente Einfügen des Para­gra­phen in den Kabi­netts­be­schluss ohne Möglich­keit zur Stel­lung­nahme wird bedenk­lich gesehen.

Hier geht es zum Forde­rungs­pa­pier der Verbände „Nein zu diesem „Bau-Turbo“ § 246e BauGB – Ja zu sozialer und nach­hal­tiger Stadtentwicklung”

Hier geht es zur Fach­in­for­ma­tion des Pari­tä­ti­sche Gesamtverbands